AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung schriftlich bestätigt, oder den Kaufgegenstand übergibt. Der Kunde ist an die Bestellung zwei Wochen ab Auftrags-eingang beim Verkäufer gebunden.

 

2. Gewährleistung

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, stellen Angaben über Spezifikationen, Typen, Maße und Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen etc. in Prospekten und sonstigen dem Kunden überlassenen Unterlagen nur ungefähre Werte dar. In solchen Unterlagen enthaltene Angaben über die wirtschaftliche Verwendbarkeit etc. stellen nur unverbindliche Beispiele dar und beinhalten keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften. Zumutbare Konstruktions- und Formänderungen bleiben vorbehalten. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Garantie für die Kaufsache. Besteht für die Kaufsache eine Herstellergarantie, tritt der Verkäufer auf Verlangen des Käufers daraus resultierende Ansprüche an den Käufer ab. Die Gewährleistungsfrist (Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen) beträgt grundsätzlich bei neu hergestellten Kaufsachen zwei Jahre, bei gebrauch-ten ein Jahr. Die Frist beginnt mit Übergabe der Kaufsache an den Käufer. Mängelrügen des Käufers sind nur in Schriftform zulässig und wirksam. Ist der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist beim Verkauf neu hergestellter Sachen nur ein Jahr, der Verkauf gebrauchter Sachen erfolgt dann wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Zudem gelten die Bestimmungen des §377 HGB. Ist der Käufer kein Verbraucher im Sinne von §13 BGB, gilt der Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache als maßgeblicher Zeitpunkt für den Haftungsausschluss des Verkäufers gemäß §442 BGB. Im Übrigen stellen die Angaben im Übergabeprotokoll eine verbindliche Beschreibung des vertraglich geschuldeten Zustandes der Kaufsache dar.

 

3. Sicherheit

Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer vor Übergabe der Kaufsache für den vereinbarten Kaufpreis eine Sicherheit im Sinne von §232 BGB oder eine vom Verkäufer nach freiem Willen festzusetzende Anzahlung (die bis zu 100 % des Kaufpreises betragen kann) vor Übergabe der Kaufsache zu leisten.

 

4. Eigentumsvorbehalt

Die Kaufsache bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Kauf-preisforderung Eigentum des Verkäufers. Der Kunde ist nur ermächtigt, die Vorbehaltsware zu veräußern, soweit dies zu seinem normalen Geschäftsbetrieb gehört. Sicherungsübereignung oder Verpfändung sind unzulässig. Von Zwangsvollstreckungsversuchen oder anderen Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware durch Dritte hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Die Kosten einer notwendig werdenden Wahrung der dem Verkäufer zustehenden Rechte trägt der Käufer, soweit Ersatz von Dritten nicht zu erlangen ist. Veräußert der Käufer Vorbehaltsware, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Kaufpreisforderungen gegen den Abnehmer bis zu vollständiger Zahlung des Kaufpreises zur Sicherheit an den Verkäufer ab. Dieser nimmt die Abtretung an. Zahlt der Abnehmer auf die abgetretene Forderung an den Käufer, hat dieser den Erlös unverzüglich bis zur Höhe der noch offenen Forderungen des Verkäufers an diesen abzuführen und bis dahin getrennt von seinem Vermögen auf den Namen des Verkäufers zu verbuchen und aufzubewahren. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen unverzüglich Namen und Anschrift der betreffenden Abnehmer sowie Art und Umfang der ihm gegen diese zustehenden Forderungen mitzuteilen und dem Verkäufer jederzeit Einsichtnahme in die entsprechenden Geschäftspapiere zu ermöglichen.

 5. Zahlungsverzug

Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, wird über sein Vermögen ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren oder das Insolvenzverfahren eingeleitet, stellt er seine Zahlungen ein oder verhält er sich in sonstiger Weise vertragswidrig, so erlischt sein Recht zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und zum Einzug von Forderungen. Der Verkäufer kann in diesem Falle sofortige Rückgabe der Vorbehaltsware verlangen, und zwar auch dann, wenn er nicht vom Vertrag zurückgetreten ist. Er ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus dem Erlös zu befriedigen. Soweit der Verkäufer berechtigt ist, Vorbehaltsware zurückzunehmen, räumt der Käufer ihm das unwiderrufliche Recht ein, in seinem Besitz stehende Räume und Grundstücke zu geschäftsüblichen Zeiten, ggf. mit Fahrzeugen, zum Zwecke der Abholung der Ware zu betreten.

6. Wartung und Ersatzteile

Der Käufer verpflichtet sich erforderliche Wartungsarbeiten wäh-rend der Gewährleistungsfrist nur beim Verkäufer durchführen zu lassen und auch nur über diese Ersatzteile für die Kaufsache zu beziehen.

 

7. Gerichtstand

Soweit gesetzlich zulässig wird als ausschließlicher Gerichtstand für Rechtstreitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag der Sitz des Verkäufers vereinbart. Zwischen den Parteien kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.

 

8. (Online-) Schulungen

Als zertifiziertes Schulungsunternehmen bieten wir unseren Kunden Schulungen in unserem Schulungszentrum, vor Ort im Unternehmen (ab 5 Teilnehmern) oder Online (Jährliche Unterweisungen) inkl. Prüfungen an.
Bei einer Teilnehmerzahl von weniger als 5 Personen an einer Schulung im Unternehmen wird die Mindestteilnehmerzahl berechnet.
Das von uns ausgestellte Zertifikat dient zur Vorlage für den entsprechenden Fachbereich.
Jeglicher Ausdruck und jegliche Vervielfältigung, auch photographisch (Smartphone), stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und wird strafrechtlich verfolgt. Ebenso verhält es sich mit einer unerlaubten Nutzung unseres Schulungsmaterials für andere Zwecke.
Der Nutzer ist verpflichtet, sich mit seinen korrekten, persönlichen Daten anzumelden. Diese werden bei uns lediglich zur Ausstellung der Fahrscheine genutzt, vertraulich behandelt, nicht gespeichert und ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben (s. Datenschutzerklärung).
Sollte eine Schulung nicht ordnungsgemäß bezahlt werden (Rückbuchung der Kreditkarte oder SEPA-Lastschriftmandat), wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 37,50 (netto) fällig, unabhängig von nachfolgenden Anwalts- und/oder Gerichtskosten.
Bei Verlust des Fahrscheins durch den Kunden erstellen wir auf Nachfrage und nur gegen Vorlage einer Kopie des Fahrscheins oder Zertifikats ein Duplikat. Die Kosten hierfür betragen EUR 20,00 (netto).

 

9. Stornierung von Schulungen

Die Stornierung einer Schulung ist nur in Schriftform - per E-Mail oder Telefax - möglich.
Im Hinblick auf die Vorlaufkosten berechnen wir im Falle einer Stornierung der Schulung folgende Gebühren, je nachdem in welchem zeitlichen Abstand die schriftliche Stornomitteilung vor Beginn der Veranstaltung bei uns eingeht:

 bis 7 Tage:  50 Euro Bearbeitungsgebühr
 6 bis 2 Tage:  50% der Kursgebühren für die an-gemeldete Teilnehmerzahl
 weniger als 24 Stunden oder Nichtantritt:  100% der Kursgebühren für die angemeldete Teilnehmerzahl


Sofern bei einer Stornierung bereits Reisekosten des Trainers angefallen sind, hat der Vertragspartner diese Reisekosten des Trainers zu erstatten.